Ab sofort ist im städtischen Internetauftritt ein Online-Antrag für die Erstattung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung verfügbar. Der Antrag wird online ausgefüllt und verschickt, anschließend erhält der Antragsteller per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Bis zur Einführung der elektronischen Signatur muss der Antrag allerdings zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und im Sekretariat der zuständigen Schule abgegeben werden.
Trotzdem bietet das Verfahren schon jetzt Vorteile für die Antragsteller: Der Antrag gilt ab dem Zeitpunkt des Absendens als gestellt. Damit werden auch die Kosten bei Bewilligung rückwirkend ab diesem Termin erstattet.
Zudem helfen die elektronisch bereitgestellten Daten, die Bearbeitungszeit im Schulverwaltungsamt zu verkürzen. Bislang benötigen die Mitarbeiter im Schulverwaltungsamt mehrere Monate, um die jährliche Flut von ca. 6000 Neuanträgen zu bearbeiten.
Eltern, die keinen Computer oder Drucker besitzen oder über keinen Internetzugang verfügen, können Ihren Antrag direkt an einem PC in der jeweiligen Schule eingeben und ausdrucken.
Der Online-Antrag ist unter www.dresden.de/schulverwaltung zu finden.
(PM der Stadt Dresden vom 21.09.2009)