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Informationen für Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkung

Von den 363 Wahllokalen der Landeshauptstadt sind zur Bundestagswahl 113 barrierefrei zugänglich, vier mehr als zur Landtags- und 12 mehr als noch zur Kommunal- und Europawahl. Diese Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung als barrierefrei ausgewiesen, da sie unter anderem ohne fremde Hilfe zugängig sind. Eine Übersicht über diese Wahlräume ist auch im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Für alle anderen Wahllokale ist auf der Wahlbenachrichtigung der Hinweis „Zugang nicht barrierefrei“ vermerkt.
Wählerinnen und Wählern mit Mobilitätseinschränkung können am Wahltag neun weitere zugängige Objekte mit insgesamt 24 Wahllokalen zur Verfügung gestellt werden. Diese Gebäude verfügen über behindertengerechte Aufzüge, die mit Hilfe von Hausmeistern bedient werden können. Am Wahltag sind die Hausmeister vor Ort und geben Hilfestellungen. Diese Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung als „nicht barrierefrei“ ausgewiesen, da sie anders als die barrierefreien Wahllokale nur mit fremder Hilfe zugängig sind. Das betrifft folgende Gebäude: Wahlkreis 160:

  • BSZ Bau und Technik II, Güntzstraße 5 (zwei Wahllokale),
  • BSZ für Technik, Gerokstraße 22 (zwei Wahllokale),
  • BSZ Gastgewerbe, Ehrlichstraße 1 (zwei Wahllokale),
  • Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium, Haydnstraße 49 (fünf Wahllokale),
  • 66. Mittelschule, Dieselstraße 55 (ein Wahllokal),
  • 101. Mittelschule, Pfotenhauer Straße 42/44 (vier Wahllokale).

Wahlkreis 161:

  • BSZ Gesundheit und Soziales, Maxim-Gorki-Straße 39 (vier Wahllokale),
  • Pestalozzi-Gymnasium, Pestalozziplatz 22 (zwei Wahllokale),
  • Gymnasium Cotta, Cossebauder Straße 35 (zwei Wahllokale).

Wählerinnen und Wähler, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist und die am Wahlsonntag wählen möchten, können auch eines dieser Wahllokale oder einen der als barrierefrei ausgewiesenen Wahlräume nutzen. Das geht aber nur, wenn das Wahllokal zum eigenen Wahlkreis gehört und der Wähler im Wahllokal einen Wahlschein vorlegt. Der benötigte Wahlschein muss bis spätestens zum 25. September, 18 Uhr, am besten im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße 11-13, 1. Etage, Raum 100, beantragt werden. Das Zentrale Wahlbüro ist über den Eingang Theaterstraße 13 barrierefrei erreichbar. Hier kann auch sofort per Briefwahl gewählt werden. Mit der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann auch ein anderer mit der Abholung des Wahlscheins beauftragt werden. (Mitteilung der Stadt Dresden vom 24.09.2009)

Studiengebühren, Turbo-Abi mit Nachhilfeunterricht, kaum Ganztagsangebote, Kita-Gebühren

mit Schwarz-Gelb wird Bildung immer mehr zum Luxus

So regiert Schwarz-Gelb:
CDU/CSU- und FDP-geführte Landesregierungen haben über die letzten Jahre hohe Studiengebühren eingeführt. Für ein durchschnittliches Studium kommen so mindestens 5000 Euro zusammen. Zusätzlich zu den Kosten für Wohnung und den Lebensunterhalt. Das können sich viele junge Leute nicht leisten. Deutschland verliert viele Talente, die wir in Zukunft brauchen!
Außerdem: Mit Turbo-Abi und immer mehr Leistungsdruck sorgt Schwarz-Gelb in den Schulen für Chaos. Immer mehr Eltern müssen teure Nachhilfestunden bezahlen.
Kita-Gebühren belasten den Geldbeutel zusätzlich.
Das will Frank-Walter Steinmeier:
Kostenlose Bildung von der Kita bis zur Uni – denn Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
So regiert die SPD:
In den Bundesländern, in denen die SPD regiert, gibt es keine Studiengebühren!
Abschaffung der Kita-Gebühren:
Wo die SPD regiert, werden die Kita-Gebühren abgeschafft. Die Regierung von Kurt Beck hat Rheinland-Pfalz zum ersten Bundesland mit kostenlosen Kindergarten-Plätzen für drei- bis sechsjährige Kinder gemacht. Und in Berlin hat der Senat von Klaus Wowereit dafür gesorgt, dass die Eltern seit 2007 nicht mehr für das letzte Kitajahr vor Schulbeginn zahlen müssen. Die beiden anderen Jahre folgen 2010 und 2011.
Mehr Ganztagsbetreuung für unsere Kinder!
Das Ganztagsschulenprogramm von Rot-Grün hat zu vielen neuen Ganztagsschulen in Deutschland geführt. Schwarz-Gelb bedeutet auch hier Rückschritt!
Bildung muss für alle da sein!

Antrag zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten jetzt online

Ab sofort ist im städtischen Internetauftritt ein Online-Antrag für die Erstattung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung verfügbar. Der Antrag wird online ausgefüllt und verschickt, anschließend erhält der Antragsteller per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Bis zur Einführung der elektronischen Signatur muss der Antrag allerdings zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und im Sekretariat der zuständigen Schule abgegeben werden.
Trotzdem bietet das Verfahren schon jetzt Vorteile für die Antragsteller: Der Antrag gilt ab dem Zeitpunkt des Absendens als gestellt. Damit werden auch die Kosten bei Bewilligung rückwirkend ab diesem Termin erstattet.
Zudem helfen die elektronisch bereitgestellten Daten, die Bearbeitungszeit im Schulverwaltungsamt zu verkürzen. Bislang benötigen die Mitarbeiter im Schulverwaltungsamt mehrere Monate, um die jährliche Flut von ca. 6000 Neuanträgen zu bearbeiten.
Eltern, die keinen Computer oder Drucker besitzen oder über keinen Internetzugang verfügen, können Ihren Antrag direkt an einem PC in der jeweiligen Schule eingeben und ausdrucken.
Der Online-Antrag ist unter www.dresden.de/schulverwaltung zu finden.
(PM der Stadt Dresden vom 21.09.2009)

Studiengebühren, Privatisierung, Überwachung

Die Schwerpunkte des sächsischen Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP
Von den „Aufregerthemen“ des Landtagswahlkampf liest man im 57 Seiten starken Werk kaum etwas. „Es ist schon irritierend, dass beispielsweise das Thema Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten überhaupt keine Rolle im Vertrag spielt – immerhin gab es hierzu monatelange Diskussionen und viel Engagement der Eltern und Erzieherinnen“, so Sabine Friedel.
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Schließung Bürgerbüro Plauen

Das Bürgerbüro Plauen hat aus technischen Gründen ganztägig am Freitag, 18. September geschlossen. In dringenden Fällen wenden sich Einwohnerinnen und Einwohner bitte an das Bürgerbüro Cotta, Lübecker Straße 121, in der Zeit von 9 bis 18 Uhr.
(Mitteilung der Stadt Dresden vom 16.09.2009)

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