Auch in diesem Jahr stellt die Stadt allen Dresdner Erstklässlern, deren Familien Sozialhilfe oder ALG II beziehen, das sogenannte Zuckertütengeld zur Verfügung. Ein einmaliger Zuschuss von 20,00 EUR soll den Start in die Schulzeit versüßen. Den Antrag für die Behörden stellen wir hier zum Download bereit! Mit einer Sammelaktion hat außerdem die Dresdner AWO Zuckertütengelder für Dresdner Familien bereitgestellt. Ein herzlicher Dank geht an alle Spenderinnen und Spender aus der SPD!
Zuckertütengeld der Stadt
Anspruchsberechtigt sind alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger, welche laufende Leistungen nach dem Zweiten (Arbeitslosengeld II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder einen Dresden- Pass besitzen und ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben. Der Antrag ist in der jeweiligen für den Hauptwohnsitz zuständigen Außenstelle des Sozialamtes zu den Sprechzeiten, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, im Zeitraum vom 21. August 2008 bis einschließlich 12. September 2008 zu stellen.
Die Außenstellen befinden sich

  • für den Bereich Dresden Nord auf der Bürgerstraße 63, Hinterhaus, 01127 Dresden,
  • für den Bereich Dresden West/Mitte/Süd auf der Lübecker Straße 121, 01157 Dresden und
  • für den Bereich Dresden Ost auf der Hertzstraße 23, 01257 Dresden.

Kinder mit Anspruch auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten diesen Zuschuss auf der Junghansstraße 2, Sachgebiet Ausländer/Aussiedler, im 2. Obergeschoss. Neben dem Antrag sind der gültige Leistungsbescheid oder der gültige Dresden- Pass, die Schulbescheinigung über die Aufnahme in die 1. Klasse und der Nachweis zum Hauptwohnsitz einzureichen. Das Zuckertütengeld wird in der Regel bar und sofort ausgereicht, wenn die eingereichten Unterlagen vollständig sind und die Voraussetzungen vorliegen. Ausgezahlt wird das Zuckertütengeld in den Außenstellen, in denen der Antrag gestellt wird und für Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes in der Kasse auf der Junghansstraße. Der Antrag muss bis 12. September 2008 gestellt werden. Später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung.