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Die 61 und die 62 sind Dresdens meist genutzte Buslinien

SPD will zukünftig Straßenbahn von Johannstadt übers Zentrum nach Plauen
Die Dresdner Verkehrsbetriebe setzen zum Fahrplanwechsel am 28. November die größte Busnetz-Reform ihrer Geschichte um. Wohngebiete und Arbeitsplätze sollen deutlich besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden werden. Insgesamt werden Dresdens Busse rund 400 000 Kilometer mehr im Jahr fahren.
Den Auftakt machen gleich die zwei stärksten Linien Dresdens: Die 61 und 62. Die Linie 61 verbindet auch weiterhin Löbtau mit Weißig und Pappritz. Sie gilt als wichtigste Linie, weil sie täglich 35 000 Menschen an ihr Ziel bringt. Hauptziel ist dabei der Campus der Universität. In den Stoßzeiten fährt die Linie 61 aller zwei Minuten, planmäßig aller fünf Minuten. Auch die Wohngebiete und Umsteigepunkte in Strehlen mit dem Wasaplatz, in Gruna mit der Zwinglistraße und in Blasewitz mit dem Schillerplatz bindet der Bus mindestens mit einem Zehn-Minuten-Takt an.
Die neue Linie 62 ist eigentlich eine altbekannte: Unter der neuen Nummer fährt die zweitstärkste Buslinie 82 auf ihrer bewährten Route weiter. Sie verbindet den dicht besiedelten Stadtteil Johannstadt mit dem Dresdner Stadtzentrum, fährt am Arbeitsamt vorbei und über Plauen nach Dölzschen. Rund 22 000 Dresdner nutzen die Linie heute schon täglich. Ihre neue Nummer erhält sie, weil alle Buslinien mit Zehn-Minuten-Takt künftig an der 60er-Nummer einfach erkennbar sein sollen.
Die heutige Linie 82 hat seit der Zusammenlegung mit der 75 im Jahr 2006 rund ein Drittel mehr Fahrgäste. Laut DVB Tendenz steigend. Deshalb wird für die Achse Johannstadt-Plauen der Ausbau der Strecke für eine neue Straßenbahn-Verbindung geprüft. Die SPD-Stadtratsfraktion hatte einen Antrag dazu eingebracht, über den im Rat entschieden wird, wenn die DVB die Machbarkeit geprüft hat.

Dresden-Studenten erhalten auch 2010 eine Umzugsbeihilfe

Vorausgesetzt sie ziehen in diesem Jahr von außerhalb in die sächsische Landeshauptstadt
Dresden-Studenten erhalten auch 2010 eine Umzugsbeihilfe. Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro bekommt, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb in die sächsische Landeshaupt-stadt zieht. Voraussetzung ist, dass man sich bis zum Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden angemeldet hat und die Wohnsitznahme tatsächlich in der Zeit von Januar bis Dezember 2009 erfolgt ist.
Vom 4. Januar bis zum 31. März 2010 ist die Umzugsbeihilfe dann beim Studentenwerk Dresden persönlich zu beantragen. Sie wird nur auf ein Inlandskonto überwiesen. Die Regelung gilt für sieben Bildungseinrichtungen: die Technische Universität Dresden, die Hochschule für Technik und Wirt-schaft Dresden (FH), die Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden, die Hochschule für Bildende Künste Dresden, die Palucca-Schule Dresden – Hochschule für Tanz, die Hochschule für Kirchenmusik Dresden und die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH).
Die Änderung des Wohnsitzes ist in den Dresdner Bürgerbüros und Meldestellen möglich, an insgesamt 13 Stellen im Stadtgebiet. Einen Überblick über alle Adressen, Telefonnummern und Öffnungs-zeiten bietet ein aktualisierter Handzettel zum Thema Umzugsbeihilfe für Studenten. Er liegt kostenlos im Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, in den Informationsstellen der Dresd-ner Rathäuser, Ortsämter und Bürgerbüros und in den örtlichen Verwaltungsstellen aus. Auch im In-ternet ist er unter www.dresden.de/wegweiser (Anliegen: Umzugsbeihilfe für Studenten) abrufbar.
Seit Einführung der Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 kamen fast 32 000 Studenten in den Genuss der finanziellen Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die sächsische Landeshauptstadt möchte auch weiter das Anmeldeverhalten der Studenten mit der Umzugsbeihilfe stimulieren. Die Ausgaben dafür helfen, die Einnahmen über die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu stabilisieren. Dabei zählt jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden.
(PM der Stadt Dresden vom 01.10.2009)

Informationen für Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkung

Von den 363 Wahllokalen der Landeshauptstadt sind zur Bundestagswahl 113 barrierefrei zugänglich, vier mehr als zur Landtags- und 12 mehr als noch zur Kommunal- und Europawahl. Diese Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung als barrierefrei ausgewiesen, da sie unter anderem ohne fremde Hilfe zugängig sind. Eine Übersicht über diese Wahlräume ist auch im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Für alle anderen Wahllokale ist auf der Wahlbenachrichtigung der Hinweis „Zugang nicht barrierefrei“ vermerkt.
Wählerinnen und Wählern mit Mobilitätseinschränkung können am Wahltag neun weitere zugängige Objekte mit insgesamt 24 Wahllokalen zur Verfügung gestellt werden. Diese Gebäude verfügen über behindertengerechte Aufzüge, die mit Hilfe von Hausmeistern bedient werden können. Am Wahltag sind die Hausmeister vor Ort und geben Hilfestellungen. Diese Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung als „nicht barrierefrei“ ausgewiesen, da sie anders als die barrierefreien Wahllokale nur mit fremder Hilfe zugängig sind. Das betrifft folgende Gebäude: Wahlkreis 160:

  • BSZ Bau und Technik II, Güntzstraße 5 (zwei Wahllokale),
  • BSZ für Technik, Gerokstraße 22 (zwei Wahllokale),
  • BSZ Gastgewerbe, Ehrlichstraße 1 (zwei Wahllokale),
  • Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium, Haydnstraße 49 (fünf Wahllokale),
  • 66. Mittelschule, Dieselstraße 55 (ein Wahllokal),
  • 101. Mittelschule, Pfotenhauer Straße 42/44 (vier Wahllokale).

Wahlkreis 161:

  • BSZ Gesundheit und Soziales, Maxim-Gorki-Straße 39 (vier Wahllokale),
  • Pestalozzi-Gymnasium, Pestalozziplatz 22 (zwei Wahllokale),
  • Gymnasium Cotta, Cossebauder Straße 35 (zwei Wahllokale).

Wählerinnen und Wähler, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist und die am Wahlsonntag wählen möchten, können auch eines dieser Wahllokale oder einen der als barrierefrei ausgewiesenen Wahlräume nutzen. Das geht aber nur, wenn das Wahllokal zum eigenen Wahlkreis gehört und der Wähler im Wahllokal einen Wahlschein vorlegt. Der benötigte Wahlschein muss bis spätestens zum 25. September, 18 Uhr, am besten im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße 11-13, 1. Etage, Raum 100, beantragt werden. Das Zentrale Wahlbüro ist über den Eingang Theaterstraße 13 barrierefrei erreichbar. Hier kann auch sofort per Briefwahl gewählt werden. Mit der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann auch ein anderer mit der Abholung des Wahlscheins beauftragt werden. (Mitteilung der Stadt Dresden vom 24.09.2009)

Antrag zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten jetzt online

Ab sofort ist im städtischen Internetauftritt ein Online-Antrag für die Erstattung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung verfügbar. Der Antrag wird online ausgefüllt und verschickt, anschließend erhält der Antragsteller per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Bis zur Einführung der elektronischen Signatur muss der Antrag allerdings zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und im Sekretariat der zuständigen Schule abgegeben werden.
Trotzdem bietet das Verfahren schon jetzt Vorteile für die Antragsteller: Der Antrag gilt ab dem Zeitpunkt des Absendens als gestellt. Damit werden auch die Kosten bei Bewilligung rückwirkend ab diesem Termin erstattet.
Zudem helfen die elektronisch bereitgestellten Daten, die Bearbeitungszeit im Schulverwaltungsamt zu verkürzen. Bislang benötigen die Mitarbeiter im Schulverwaltungsamt mehrere Monate, um die jährliche Flut von ca. 6000 Neuanträgen zu bearbeiten.
Eltern, die keinen Computer oder Drucker besitzen oder über keinen Internetzugang verfügen, können Ihren Antrag direkt an einem PC in der jeweiligen Schule eingeben und ausdrucken.
Der Online-Antrag ist unter www.dresden.de/schulverwaltung zu finden.
(PM der Stadt Dresden vom 21.09.2009)

Schließung Bürgerbüro Plauen

Das Bürgerbüro Plauen hat aus technischen Gründen ganztägig am Freitag, 18. September geschlossen. In dringenden Fällen wenden sich Einwohnerinnen und Einwohner bitte an das Bürgerbüro Cotta, Lübecker Straße 121, in der Zeit von 9 bis 18 Uhr.
(Mitteilung der Stadt Dresden vom 16.09.2009)

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